Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Feuerwerk
Geltungsbereich
- Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Feuerkwerk-erleben,
Patricia Bachmeier
Südring 23
56412 Ruppach-Goldhausen
ausgeführt.
Im nachfolgenden nur noch Feuerwerk-erleben genannt. - Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
- Stand AGB 05.09.2025
Auftragserteilung, Preise und Zahlungsbedingungen
- Durch die schriftliche Auftragsbestätigung zeigt sich der Auftraggeber mit den AGB´s einverstanden.
- Aufträge werden erst wirksam nach der Auftragsbestätigung durch Feuerkwerk-erleben.
- Die Preise verstehen sich in EURO und enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Der Preis des Feuerwerkes enthält die Kosten aller anfallenden pyrotechnischen Artikel, Arbeitszeit, Fahrtkosten, Bestellkosten, Behördengänge und der Versicherung.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind 50% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung durch Feuerwerk-erleben zur Zahlung fällig (nur Überweisung).
- Die restliche Summe ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung ohne Abzug zu überweisen.
Genehmigungen, Zustimmungen und behördliche Auflagen
- Die Behördengänge werden von Feuerwerk-erleben für den Auftraggeber übernommen.
- Sollte die behördliche Genehmigung zur Durchführung Feuerwerken aus nicht zu vertretenden Gründen verweigert werden, entfällt die Leistungspflicht von Feuerwerk-erleben, Patricia Bachmeier.
- Der Auftraggeber hat Feuerwerk-erleben die Aufwendungen eventueller behördlicher Auflagen zu erstatten. Auch dann, wenn die Kosten im Vorfeld der Höhe nach nicht benannt werden bzw. nicht bekannt sind, z.B. Gebühren für Feuerwehreinsätze usw. (Feuerwehreinsätze können Auflage der Behörden sein).
- Alle erforderlichen Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Pächtern und von betroffenen Anliegern holt der Auftraggeber auf seine Kosten ein.
- Durch den Auftraggeber ist zu klären, ob ein Naturschutzgebiet durch das Feuerwerk beeinträchtigt wird.
Feuerwerk-erleben unterstützt den Auftraggeber bei den Tätigkeiten von Punkt 4. und 5.
Aufbau- und Abbrandbedingungen
- Der Auftraggeber muß Feuerwerk-erleben die Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen und eventueller Auflagen ermöglichen.
- Der Abbrennplatz muß am Tag der Veranstaltung, bis zur Freigabe durch Feuerwerk-erleben und nach dem Feuerwerk, ausschließlich Feuerwerk-erleben zur Verfügung stehen.
Feuerwerk-erleben darf für diese Zeit das Hausrecht auf dem Abbrennplatz ausüben. - Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, daß sämtliche Anfahrtswege zugänglich und passierbar sind.
Die Anlieferung der pyrotechnischen Artikel erfolgt am Tage des Feuerwerkes. Sofern die Umstände dies verlangen, können nicht-pyrotechnische Ausrüstungen schon am Vortag angeliefert werden. (Abhängig von der Größe des Feuerwerks). - Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung und Bewachung des Abbrennplatzes und eventueller Lagerplätze zu sorgen. Kann dies nicht gewährleistet werden, so ist mit weiteren Aufwendungen zu rechnen.
- Der Abbrennplatz darf nach der Ortsbesichtigung und zum Abbrenntermin nicht verändert werden, bzw. dies bedarf der Zustimmung von Feuerwerk-erleben.
(z.B. Aufbau von Zelten, Dekoration, Fahrgeschäften …) - Wiesen sollten gemäht sein und das Mähgut entfernt werden. Bei Sportplätzen ist durch den Auftraggeber zu klären, ob eine Bewässerungsanlage oder Rasenheizung vorhanden ist. Allgemein sind alle leicht brennbaren Gegenstände vom Abbrennplatz zu entfernen.
- Die Entscheidung über das Abbrennen oder Nichtabrennen des Feuerwerkes liegt alleine bei Feuerwerk-erleben.
- Der Abbrand des Feuerwerkes erfolgt auch unter schwierigen Umständen – so z.B. bei Regen oder Nebel. Wegen erhöhter Luftfeuchtigkeit kann es zur Entwicklung von Rauch kommen, der die Sicht beeinträchtigen kann. Feuerwerk-erleben entscheidet, ob Pausen während des Feuerwerkes erforderlich sind. Beeinträchtigungen der Sichtverhältnisse berechtigt den Auftraggeber nicht zu eventuellen Minderungsansprüchen.
- Wird der Abbrand bei unvorhergesehenen Witterungseinflüssen durchgeführt, kann Feuerwerk-erleben keine reibungslose Durchführung garantieren. Hierbei kann Feuerwerk-erleben keine Haftung für eventuelle Zündverzögerungen oder Zündversager übernehmen.
Ebenfalls ist Feuerwerk-erleben dazu berechtigt ein Feuerwerk kurzfristig abzusagen oder abzubrechen, wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden können. Dies gilt auch für unvorhergesehene Witterungseinflüsse (z.B. Sturm, Gewitter). - Eine Grobreinigung des Abbrennplatzes sowie die Müllentsorgung wird durch Feuerwerk-erleben nach dem Feuerwerk durchgeführt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Entsorgung von eventuellen Zündversagern und sonstigem unbrauchbaren pyrotechnischen Artikeln wird von Feuerwerk-erleben übernommen.
Haftung
- Bei Selbstabbrand: Für die Ordnungsgemäße Verwendung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Verwendung der bei Feuerwerk-erleben erworbenen Feuerwerkskörper haftet der Auftraggeber und Kunde. Es sind die Hinweise auf den Verpackungen zu beachten, sowie die von Feuerwerk-erleben erstellte Abbrennpläne. Der Kunde stellt Feuerwerk-erleben von Schadensersatzansprüchen frei, die auf Missachtung der Verwendungshinweise und gesetzlichen Vorschriften beruhen.
- Schadensersatzansprüche aus Schäden oder Verletzungen, die durch Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen entstanden sind, können von Feuerwerk-erleben nicht anerkannt werden.
Absage - Ausfall der Veranstaltung
- Sollte Feuerwerk-erleben durch höhere Gewalt (Unfall, Wind, Sturm, Hagel, lang anhaltende Trockenheit etc.) der Abbrand des Feuerwerkes nicht möglich sein, werden durch Feuerwerk-erleben keine Schadensersatzansprüche anerkannt.
Auch gilt dies für vor Ort auftretende Sicherheitsmängel, wie z.B. das Eindringen unbefugte Personen in den Sicherheitsbereich und das diese vor Beginn des Feuerwerkes nicht entfernt werden können. Des Weiteren können keine Schadensersatzansprüche anerkannt werden, wenn seitens des Auftraggebers die festgelegten sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden. - Im obigen Fall wird der Auftragswert gutgeschrieben. Diese Gutschrift ist für ein Jahr gültig – es fallen bei neuerlichem Auftrag nur die nochmalige Gebühr für die behördliche Genehmigung an.
- Sagt der Auftraggeber das Feuerwerk oder die Veranstaltung vor Aufbaubeginn ab, werden 50% des Auftragswertes durch Feuerwerk-erleben als Entschädigung geltend gemacht.
- Kommt das Feuerwerk nach Aufbau aufgrund einer Absage des Auftraggebers nicht zur Durchführung, ist Feuerwerk-erleben berechtigt den vollen Auftragswert als Entschädigung geltend zu machen.
Versicherung
1. Bestandteil unseres Angebotes ist eine Haftpflichtversicherung.
Foto, Filmaufnahme und Urheberrechte
- Feuerwerke von Feuerwerk-erleben sind geschützte Werke gemäß § 2 UrhG. Diese Werke sind kein "unwesentliches" Beiwerk im Sinne des § 57 UrhG und nicht "panoramafrei" nach § 59 UrhG, da es kein bleibendes Werk darstellt.
- Private Aufnahmen des Feuerwerkes von Feuerwerk-erleben sind für nicht gewerbliche Zwecke erlaubt. Gewerbliche Aufnahmen für Presse und dergleichen sind von Feuerwerk-erleben freizugeben. Das Einverständnis kann auch kurzfristig mündlich gegeben werden.
- Das Feuerwerk kann durch Feuerwerk-erleben fotografiert und/oder gefilmt werden. Alle Rechte dieser Aufnahmen sind Eigentum von Feuerwerk-erleben und sind von Feuerwerk-erleben frei verwendbar.
Werbung
- Während des Aufbaues, des Abbrandes und Abbau des Feuerwerkes ist es Feuerwerk-erleben gestattet, Werbung in eigener Sache zu betreiben. Dies beinhaltet Werbeartikel zu platzieren bzw. zu verteilen.
Änderung des Feuerwerkskonzeptes
- Aus brandschutztechnischen oder anderen sicherheitstechnischen Gründen behält sich Feuerwerk-erleben das Recht vor, die angegebenen Effekte der einzelnen Angebote zu ändern oder ganz auf bestimmt Effekte zu verzichten, wenn feuerpolizeiliche oder raum- und platztechnische Bedingungen auf dem Abbrennplatz dies verlangen.
- Diese Änderungen sind auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber zulässig.
- Daraus resultierende Erstattungsansprüche an Feuerwerk-erleben werden ausdrücklich abgelehnt, da diese Änderungen der öffentlichen Sicherheit dienen oder eine Auflage der zuständigen Behörde zu Grunde liegen.
Datenschutz
- Feuerwerk-erleben Patricia Bachmeier wird Kundendaten vertraulich behandeln und nicht an Dritte, z.B. zum Zwecke der Werbung, weitergeben.
- Es werden ausschließlich solche Daten gespeichert, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Services, die für die Kunden erbracht werden, benötigt werden.
- Der Kunde stimmt der Erfassung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten im oben bezeichneten Umfang ausdrücklich zu.
Geltendes Recht – Gerichtsstand
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen unvermindert fort.
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz von Patricia Bachmeier. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Druckfehler und Irrtümer sind nicht ausgeschlossen.
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Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.